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Fragen zu

Gewerbeberechtigung in Österreich

Das sind unsere häufigsten Fragen zum Thema Gewerbeberechtigung in Österreich

Reglementiertes oder freies Gewerbe?

Hier finden Sie einen groben Branchenüberblick über das reglementierte Gewerbe Lebens- und SozialberaterInnen (LSB) eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung und den selbständigen "Fitnesstrainer" (freies Gewerbe). Die Vertretungen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Website der WKO (www.wko.at).

Sparten in der Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/oe/branchen


Sparte: Gewerbe und Handwerk - Wien
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/start

Branche: Personenberatung und Personenbetreuung - Österreich
https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/start
Gesetzlichen Interessenvertretung der Lebens- und SozialberaterInnen (LSB)

Bereiche: Lebens- und SozialberaterInnen (LSB)
https://www.lebensberater.at/
    • Psychosoziale Beratung
    • Ernährungsberatung
    • Sportwissenschaftlichen Beratung (reglementierte Gewerbe)

Sparte: Freizeit- und Sportbetriebe, Fachverband - Österreich
https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/start

Branche
: Freizeit- und Sportbetriebe - Österreich
https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/freizeit-sportbetriebe/start

Selbstständiger "Fitnesstrainer" (freies Gewerbe)
(Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen | Fitnesstrainer)

Informationen z.B. Bundeslandvertretung Wien unter https://freizeitbetriebe-wien.at
Merkblatt "Fitnesstrainer" als PDF hier herunterladen »»

Individualbefähigung zum LSB eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung

Voraussetzung für die Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater (LSB) im Bereich der sportwissenschaftlichen Beratung ist der erfolgreiche Abschluss eines sportwissenschaftlichen Studiums oder einer entsprechenden Diplomausbildung bei der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO).

Alternativ z.B. zum sportwissenschaftlichen Studium besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte Einzelbefähigung zum Gewerbe des "Sportwissenschaftlichen Beraters" zu gelangen. Dabei muss der Antragsteller gegenüber der zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftskammer Österreich nachweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse sowie über alle weiteren Qualifikationen verfügt, die für die Ausübung des Gewerbes der sportwissenschaftlichen Beratung notwendig sind.

Die Voraussetzungen für die einzelnen Befähigungsnachweise unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland und sind nicht immer einheitlich geregelt. Dies kann die Nachvollziehbarkeit der Voraussetzungen erschweren und macht es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Fachgruppe oder der regionalen Wirtschaftskammer über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Lebens- und SozialberaterInnen (LSB)
https://www.lebensberater.at/

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